Stellenausschreibung

Buchhaltung

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Mitarbeiter in der Gesonderten Verwaltung (Buchhaltung) der Gemeinde Sölden (M/W/D)

Voll- oder Teilzeit - ab 30 Sunden pro Woche
Dienstbeginn 03. Juni 2024

Aufgabenbereich:

  • Mitarbeit und selbständige Tätigkeiten in der gesonderten Verwaltung (Buchhaltung)
  • Schwerpunkt in der Verwaltung und Abrechnung von Mieten und Verpachtungen
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Kommunikation mit Mietern, Hausverwaltungen, Dienstleistern sowie internen Abteilungen


Anstellungserfordernisse:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokaufmann/frau oder Verwaltungsassistent/in 
    bzw. Abschluss einer Handelsschule/-akademie oder gleichartige Ausbildung
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse sowie fundierte Kenntnisse im Bereich Miet- und Pachtrecht sowie der Betriebskostenabrechnung
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Soziale Kompetenz, Diskretion und Vertrauenswürdigkeit
  • Eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise
  • Flexibilität, Belastbarkeit und Zusammenarbeit im Team
  • Bei männlichen Bewerbern, abgeschlossener Präsenz- oder Zivildienst

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeindevertragsbediensteten-gesetzes (G-VBG 2012), LGBl. 119/2011 idgF., Mindestentlohnung brutto € 3.323,76 (40 Std./Woche) erhöht sich bei entsprechender Ausbildung und Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst.

Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnisse sowie Nachweise der bisherigen Tätigkeiten, Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis richten Sie bitte bis 17. Mai 2024 entweder postalisch an das Gemeindeamt Sölden, Gemeindestraße 1, 6450 Sölden oder per E-Mail an amtsleitung@soelden.gv.at.

Gerne können Sie Ihren Arbeitsplatz und die Mitarbeiter/innen durch ein Vorgespräch mit der Amtsleiterin Mag. Anna-Lena Riml kennenlernen. Auch für nähere Auskünfte bzw. Informationen steht sie vorab zur Verfügung.

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

25.04.2024