Stellenausschreibung Wohn- und Pflegeheim

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Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege oder
Pflegefachassistenz/Pflegeassistenz (M/W/D) im Wohn- und Pflegeheim Sölden

Voll- oder Teilzeit – ab 32 Stunden pro Woche (Arbeitszeit lt. Dienstplan) 
Dienstbeginn ab sofort

Wir erwarten:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege und Berufsberechtigung
  • Freude an der Betreuung, Begleitung und Pflege älterer Menschen
  • Motivation für selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
  • Teamgeist, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Bereitschaft zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten

 

Wir bieten:

  • Ein vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • Professionelles Arbeiten in persönlicher Atmosphäre mit einem hohen Maß an Mitarbeiterwertschätzung
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Ein modern ausgestattetes Haus in zentraler Lage von Sölden mit Platz für 27 Bewohner/innen
  • Kostenfreie Verpflegung, Tiefgaragenabstellplatz und weitere Vergünstigungen 
  • Dienstwohnung gegen Entgelt möglich

 

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeindevertragsbediensteten-gesetzes (G-VBG 2012), LGBl. 119/2011 idgF., Mindestentlohnung PA brutto € 3.229,94 (40 Std./Wo.), PFA brutto € 3.401,94 (40 Std./Wo.), DGKP brutto € 3.792,44 (40 Std./Wo.) und erhöht sich bei entsprechender Ausbildung und zweckdienlichen und bedeutsamen Vordienstzeiten. 

Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnisse sowie Nachweise der bisherigen Tätigkeiten, Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Ausweis für Gesundheitsberufe richten Sie bitte entweder postalisch an das Wohn- und Pflegeheim Sölden, Granbichlstraße 36, 6450 Sölden oder per E-Mail an heimleitung@sz-soelden.at. 

Gerne können Sie Ihren Arbeitsplatz und die Mitarbeiter/innen durch ein Vorgespräch mit der Heimleiterin Ester Stöckl kennenlernen. Auch für nähere Auskünfte bzw. Informationen steht sie vorab zur Verfügung.

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.

01.02.2024