Aktuelles zur Parkraumbewirtschaftung

Parkplatz




Preise und Tarife Winter 23/24  Tages- Nachtparkplätze

Erste halbe Stunde - Kostenlos

Halbtagestarif 4 h - € 4,00

Ganztagestarif - € 6,00

Nachttarif  -  € 10,00

24-Stunden-Ticket - € 16,00


Abwicklung und Bezahlung Tages- und Nachtparkplätze schrankenlose Zufahrt mittels Kennzeichenerfassung

Parkhaus & Parkfläche Giggijochbahn

Parkhaus & Parkfläche Gaislachkogelbahn

Tiefgarage Freizeit Arena                                                              

Bezahlung vor der Ausfahrt

Kreditkarte, Bargeld, Parkautomaten oder digital via Apps Parkster sowie Arivo

Bezahlung nach der Ausfahrt

Die Parkgebühr kann bis 48 h nach dem Parkvorgang online bezahlt werden. 


Kurzparkzonen – Parken ist bis zu 2 Stunden möglich

Intersport Glanzer bei der Giggijochbahn

Rimlhaus Sölden, Dorfstraße

Sport Riml, Dorfstraße

Gemeindeamt Sölden

Zentrumsparkplatz (Postparkplatz)

Raiffeisenbank Sölden

Glanz & Glory, Dorfstraße

Spar Ennemoser (Buggl´s)

Kinderkrippe Sölden

Preise und Tarife Winter 23/24 Kurzparkzonen 

Erste halbe Stunde: Kostenlos

dann Abrechnung im Halbstundentakt (50 Cent); Beispiel € 1,50 für zwei Stunden

Maximale kostenpflichtige Parkdauer – 

120 Minuten

Gebührenpflichtig: Montag – Sonntag

08.00 – 19.00 Uhr
Abwicklung und Bezahlung Kurzparkzonen
Bargeld, mit Karte direkt an den Parkautomaten oder digital via Apps von Parkster sowie Arivo                                         
Achtung
Beachten Sie besonders bei den Parkflächen vor dem Gemeindeamt und vor der Freizeit Arena Sölden, ob Sie im Bereich der Tagesparkplätze oder in der Kurzparkzone Ihr Auto abgestellt haben. Das Parken in den Kurzparkzonen ist zwischen 19.00 – 08.00 Uhr kostenfrei gestattet (ausgenommen Zentrumsparkplatz und Intersport Glanzer bei Giggijochbahn).

Parken ohne Parkschein Handyparken- Strafen

Gültig ist der via Handyparken gebuchte Kurzparkschein erst dann, wenn die Buchung auch bestätigt wurde. Solange noch keine Buchungsbestätigung vorliegt, ist auch kein gültiger Parkschein vorhanden und es kann bereits gestraft werden.

Wie viel Sie bei einem Verstoß zahlen müssen, hängt von der Parkzone und der Parkdauer ab. Strafen bis zu € 42,-- sind pro Delikt fällig.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Gemeinde unter parkraum@soelden.gv.at oder der Telefonnummer +43 664 4428118 (Herr Arnold Elias) täglich von Montag bis Freitag 13.00 – 16.00 Uhr zur Verfügung.      

Mit 01.02.2024 ist die Parkraumbewirtschaftung mit ihren verschiedensten Parkzonen in der Gemeinde Sölden in Kraft getreten. Da dieses Projekt ständig durch neue Partner und Parkflächen erweitert wird sowie aufgrund der Praxiserfahrungen Änderungen unterworfen ist, werden die oben angeführten Informationen laufend ergänzt.

Ernst
Der Bürgermeister: - Mag. Ernst Schöpf

Eine PDF zu ausdrucken findet ihr hier: 
Rundschreiben Parkplätze Vorlage.pdf herunterladen (0.23 MB)

07.02.2024