Tirol Zuschuss 2024

GEld

Der Tirol-Zuschuss kann vom 01.März bis zum 30. September 2024 beantragt werden. Eine Antragsstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt. 

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25

Die Richtlinien sowie Formulare findet ihr hier:
Antragsformular HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.3 MB)
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.62 MB)
Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.77 MB)
Folgeantrag HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.27 MB)
Factsheet_Tirol_Zuschuss_2.0.pdf herunterladen (0.84 MB)
Informationsblatt zur Einkommensberechnung Tirol Zuschuss 2.0.pdf herunterladen (0.12 MB)

29.02.2024